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Neue Anmerkung zum europäischen Urlaubsrecht veröffentlicht

In seiner kürzlich ergangenen Entscheidung C-218/22 hat der EuGH seine Rechtsprechung zu den europäischen Mindesturlaubsvorgaben weiter präzisiert. Der Gerichtshof entschied, dass ein pauschales Urlaubsabgeltungsverbot auch dann dem Unionsrecht widerspricht, wenn es für den Fall des freiwilligen Eintritts in den vorzeitigen Ruhestand gilt und voraussetzt, dass der Arbeitnehmer nicht beweisen konnte, dass er den zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Urlaub aus Gründen nicht nutzen konnte, die nicht in seiner Person liegen.
Dominik Leist hat die Entscheidung besprochen und kommt zum Ergebnis, dass sie überzeugt und sich konsistent in die bisherige Rechtsprechung einfügt.
Die englischsprachige Anmerkung wurde in „EU Law Lives: The Week“, Issue No. 17 / 2024, S. 20-24 veröffentlicht und kann online hier abgerufen werden.