Drittmittelprojekte
Laufende Drittmittelprojekte
DFG-Forschungsprojekt zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im April 2022 die Förderung eines deutsch-österreichischen Forschungsprojekts im D-A-CH Lead Agency-Verfahren zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“ bewilligt. Das Projekt wird von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein (beide IAAEU) in Kooperation mit Dr. Karin Lukas vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Wien durchgeführt.Im Rahmen des Projekts soll die Situation von Solo-Selbständigen in den Blick genommen werden, die aufgrund ihrer schwachen Verhandlungsposition nicht in der Lage sind, mit ihren Vertragspartnern angemessene Vertragsbedingungen auszuhandeln, um sich vor einer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu schützen und einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Zu diesem Zweck werden internationale und europäische Menschenrechtsrechtsstandards in Bezug auf die Rechte von Solo-Selbständigen und deren Umsetzung im österreichischen und deutschen Recht analysiert und mögliche Spannungen zwischen den internationalen Verpflichtungen und dem EU-Recht beleuchtet. Dabei verfolgt das Forschungsprojekt im Einzelnen folgende Ziele:
1. Ermittlung der internationalen und europäischen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zum Schutz von Solo-Selbständigen und möglicher Ansätze zur Verhinderung der Ausbeutung von Solo-Selbständigen
2. Analyse der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Solo-Selbständigen auf nationaler Ebene in Österreich und Deutschland
3. Bewertung der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Lichte des Rechts der Europäischen Union
4. Entwicklung gezielter rechtlicher Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen im Einklang mit den internationalen Menschenrechten und dem EU-Recht
Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt und startet voraussichtlich im März 2023.
Abgeschlossene Drittmittelprojekte
DFG Projekt: Crowdsourcing als neue Form der Arbeitsorganisation
Die Direktoren des IAAEU, Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schlachter und Prof. Dr. Laszlo Goerke, sowie Prof. Dr. Lars Hornuf haben im August 2017 die Bewilligung für ein Drittelprojekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erhalten. Das Vorhaben beschäftigt sich mit Crowdsourcing als neuer Form der Arbeitsorganisation und untersucht Regulierungsanforderungen und Wohlfahrtseffekte. Das Forschungsprojekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren und die Fördersumme beträgt rund €460.000. Mit diesen Mitteln werden vor allem drei wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen finanziert, die ökonomische und juristische Aspekte des Crowdworking untersuchen werden. Der ökonomische Teil des Forschungsvorhabens wird vor allem von Herrn Professor Lars Hornuf betreut, der zum 01.10.2017 auf eine Professur an die Universität Bremen gewechselt ist.ANR-DFG-Projekt: "Local labour markets – The causes and consequences of spatial differences in labour market outcomes across cities in France and Germany"
Gemeinsam mit Forschern vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW), von der Universität Münster und der Aix-Marseille School of Economics konnte Dr. Marco de Pinto (IAAEU & Universität Trier) Drittmittel für das o.g. Forschungsprojekt einwerben. Dieses beschäftigt sich mit den Ursachen und Auswirkungen der Disparitäten zwischen lokalen Arbeitsmärkten in Frankreich und in Deutschland. Einerseits wird untersucht, warum so große Unterschiede hinsichtlich der Löhne, der Produktivität von Firmen und Arbeitskräften oder den Wohnkosten zwischen verschiedenen Regionen existieren. Andererseits wird die Reallokation der Arbeitskräfte innerhalb von Regionen detailliert analysiert, welche auch durch die zunehmende internationale Integration beeinflusst wird. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten Aufschluss darüber geben, welche wirtschaftspolitische Reaktionen auf die zum Teil erheblichen Unterschiede lokaler Arbeitsmärkte vorteilhaft sind. Die Analyse erfolgt mittels theoretisch fundierter empirischer Forschungsansätze auf Grundlage französischer und deutscher administrativer Mikrodaten (DADs und LIAB). Das Forschungsprojekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Agence Nationale de la Recherche (ANR) gefördert. Bewilligt wurden Mittel bis zur Höhe von rund 300.000 € für eine Laufzeit von 36 Monaten.Drittmittelprojekt: "Reorganisation der Arbeitswelt, demographischer Wandel und Gesundheit"
Die Arbeitswelt unterliegt einem tiefgreifenden Wandel, der zu veränderten Anforderungen an die Flexibilität, Mobilität und Belastbarkeit von Arbeitnehmern führt. Durch den zunehmenden Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien kommt es in vielen Betrieben zu umfassenden Umstrukturierungen von Arbeitsplätzen und Organisationsabläufen. Welche Konsequenzen sich aus den veränderten technologischen, organisatorischen und personalpolitischen Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer ergeben, ist bislang vergleichsweise wenig untersucht worden. Im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsvorhabens von Prof. Dr. Conny Antoni, Prof. Dr. Laszlo Goerke, Prof. Dr. Uwe Jirjahn und Prof. Dr. Normann Lorenz sollen die Auswirkungen einer veränderten Arbeitswelt auf die Gesundheit von Arbeitnehmern analysiert werden. Die Universität Trier fördert die Entwicklung dieses gemeinsamen Forschungsvorhabens im Rahmen der Forschungsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2016. Die Fördersumme beträgt 30.000€ für eine Laufzeit von einem Jahr (2016).Drittmittelprojekt: "Praxiserfahrungen mit den durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3.7.2015 eingeführten Befreiungsvorschriften in § 2a bis § 2c Vermögensanlagengesetz""
Gemeinsam mit Dr. Christa Hainz (ifo Institut) und Prof. Dr. Lars Klöhn (HU Berlin) untersucht Jun.-Prof. Dr. Lars Hornuf (IAAEU und Universität Trier) die Auswirkungen des im Juli 2015 verabschiedeten Kleinanlegerschutzgesetzes. Ziel des vom Bundesministerium der Finanzen ausgeschriebenen Projektes ist eine empirische Erhebung auf Basis von Fragebögen, strukturierten Experteninterviews sowie internen und externen Datenbanken. Um Gründer von Start-Up-Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Geschäftsideen zu unterstützen, entwickelte der Gesetzgeber Befreiungsvorschriften von den allgemein geltenden Veröffentlichungspflichten für Unternehmen. Einerseits bieten diese Vorteile für Start-Ups, da die gesetzliche Regulierung mitunter mit vergleichsweise hohen Kosten für junge Unternehmen verbunden ist, andererseits sollen auch die Interessen der Investoren hinsichtlich der Investitionsrisiken berücksichtigt werden. Obwohl das Forschungsprojekt erst im Oktober 2016 vollständig abgeschlossen sein wird, konnten bereits eine Reihe von Publikationen zu diesem Thema verfasst werden. So berichteten Armin Schwienbacher und Lars Hornuf in der Zeitschrift Small Business Economics zum Thema „Should Securities Regulation Promote Equity Crowdfunding?“ Darüber hinaus analysierten Lars Klöhn, Lars Hornuf und Tobias Schilling in der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft die Inhalte, Entwicklung und praktische Bedeutung von Crowdinvesting-Verträgen. Zu den Ausfällen beim Crowdinvesting legten Lars Hornuf und Matthias Schmitt (2016) einen Aufsatz im CESifo DICE Report vor.Drittmittelprojekt: "Fintech - Markt in Deutschland"
Gemeinsam mit Prof. Dr. Gregor Dorfleitner (Universität Regensburg) konnte Jun. Prof. Dr. Lars Hornuf (IAAEU und Fach Volkswirtschaftslehre der Universität Trier) ein Drittmittelprojekt zum Thema "FinTech – Markt in Deutschland" einwerben. Auftraggeber ist das Bundesministerium der Finanzen. Das Projekt beginnt im Januar 2016 und wird bis zum Sommer 2016 abgeschlossen. Ziel des Forschungsprojekts ist es, den Begriff "FinTech" in Anlehnung an die internationale Fachliteratur und vor dem Hintergrund der realen Marktgegebenheiten in Deutschland zu definieren. Ein weiterer Projektbestandteil besteht in der Identifizierung der relevanten FinTech Unternehmen und Plattformen in Deutschland. Ergänzend werden die FinTech Aktivitäten der führenden deutschen Finanzinstitutionen untersucht. Aufbauend auf der zu definierenden Grundgesamtheit sollen die relevanten Marktgrößen und Volumina erhoben und ausgewertet werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den Marktsegmenten Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending, Robo Advice, Personal Financial Management und Social Trading liegen. Schließlich sollen auch technologische Rückstände und regulatorische Hemmnisse identifiziert werden, die den FinTech Markt von seiner weiteren Entwicklung abhalten könnten. Schlussendlich wird eine Marktprognose für die nächsten 5, 10 und 20 Jahre erstellt.Laufende Drittmittelprojekte
Forschungsstelle Mitbestimmungsrecht
Das Projekt wird gefördert von der Hans Böckler Stiftung, Mitbestimmungs-, Forschung- und Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Düsseldorf.DFG-Forschungsprojekt zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im April 2022 die Förderung eines deutsch-österreichischen Forschungsprojekts im D-A-CH Lead Agency-Verfahren zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“ bewilligt. Das Projekt wird von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein (beide IAAEU) in Kooperation mit Dr. Karin Lukas vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Wien durchgeführt. Im Rahmen des Projekts soll die Situation von Solo-Selbständigen in den Blick genommen werden, die aufgrund ihrer schwachen Verhandlungsposition nicht in der Lage sind, mit ihren Vertragspartnern angemessene Vertragsbedingungen auszuhandeln, um sich vor einer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu schützen und einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Zu diesem Zweck werden internationale und europäische Menschenrechtsrechtsstandards in Bezug auf die Rechte von Solo-Selbständigen und deren Umsetzung im österreichischen und deutschen Recht analysiert und mögliche Spannungen zwischen den internationalen Verpflichtungen und dem EU-Recht beleuchtet. Dabei verfolgt das Forschungsprojekt im Einzelnen folgende Ziele:- Ermittlung der internationalen und europäischen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zum Schutz von Solo-Selbständigen und möglicher Ansätze zur Verhinderung der Ausbeutung von Solo-Selbständigen
- Analyse der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Solo-Selbständigen auf nationaler Ebene in Österreich und Deutschland
- Bewertung der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Lichte des Rechts der Europäischen Union
- Entwicklung gezielter rechtlicher Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen im Einklang mit den internationalen Menschenrechten und dem EU-Recht
Abgeschlossene Drittmittelprojekte
Projekt der Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung: Whistleblowing im Arbeitsrecht – Die Hinweisgeberschutzrichtlinie der Europäischen Union, Umsetzungsbedarf im deutschen Recht unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte und des Geschäftsgeheimnisschutzes
Die Direktorin der juristischen Arbeitsgruppe des IAAEU, Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter hat im Juni 2020 die Bewilligung für ein Drittmittelprojekt der Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung erhalten. Das Vorhaben befasst sich mit dem Schutz von Whistleblowern aus arbeitsrechtlicher Perspektive, speziell mit den Anforderungen einer Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutz-Richtlinie). Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Implikationen des Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzes. Das Projekt hat eine Laufzeit von 2 Jahren und die Fördersumme beträgt € 40.000. Diese Mittel dienen vor allem zur Finanzierung der Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters, der insbesondere den Umsetzungsbedarf im deutschen Recht untersucht.DFG Projekt: Crowdsourcing als neue Form der Arbeitsorganisation
Die Direktoren des IAAEU, Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter und Prof. Dr. Laszlo Goerke, sowie Prof. Dr. Lars Hornuf haben im August 2017 die Bewilligung für ein Drittelprojekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erhalten. Das Vorhaben beschäftigt sich mit Crowdsourcing als neuer Form der Arbeitsorganisation und untersucht Regulierungsanforderungen und Wohlfahrtseffekte. Das Forschungsprojekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren und die Fördersumme beträgt rund €460.000. Mit diesen Mitteln werden vor allem drei wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen finanziert, die ökonomische und juristische Aspekte des Crowdworking untersuchen werden. Der ökonomische Teil des Forschungsvorhabens wird vor allem von Herrn Professor Lars Hornuf betreut, der zum 01.10.2017 auf eine Professur an die Universität Bremen gewechselt ist.Europadatenbank
In der juristischen Arbeitsgruppe des IAAEU wurde seit ca. 1997 ein Fundstellenverzeichnis von Aufsatzliteratur und Gerichtsentscheidungen zum europäischen Arbeitsrecht geführt. Diese Sammlung diente bis 2019 als wichtiges Informationssystem der rechtsvergleichenden Forschung.Arbeiten jenseits der Regelaltersgrenze
Die Finanzierung des Forschungsprojekts wurde 2014 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für eine Dauer von 24 Monaten bewilligt. Es befasste sich mit der Frage, ob und wie die starre Regelaltersgrenze im deutschen Recht durch flexible Regelungen ersetzt werden könnte, um eine Berufstätigkeit auch im Rentenalter zu ermöglichen und somit den Anforderungen des demographischen Wandels besser Rechnung tragen zu können. Hierbei wurden rechtsvergleichend mit den aus den nordischen Ländern bereits bekannten Erfolgen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeitszeitrecht, Kündigungsrecht, Befristungsrecht und Diskriminierungsrecht in den Blick genommen und analysiert. Die Ergebnisse wurden in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen präsentiert. Unterstützt wurde das Projekt von der Arbeitsgruppe "Elder Law" an der Universität Lund, sowie von Prof. Niklas Bruun, Universität Helsinki.Veröffentlichungen:
- M. Schlachter: Reasonable Accommodation for Continued Employment of Older Workers, in: Festskift till Ann Numhauser-Henning, Juristförlaget i Lund 2017, 737-749.
- M. Schlachter/A. Vaitkeviciute: Arbeiten jenseits der Altersgrenze: Die Rechtslage in Finnland, in: EuZA 2015, 283-30.
Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge
Das rechtsvergleichende Forschungsprojekt wurde von der "German Israeli Foundation" gefördert und in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Prof. Mordehai Mironi von der Universität Haifa durchgeführt. Es stellte mit internationaler Beteiligung verschiedene Möglichkeiten dar, wie ein Ausgleich zwischen den Interessen der Unternehmen, denen der "Allgemeinheit" und dem Arbeitskampfrecht der Beschäftigten praktisch umgesetzt werden kann. Auf der Grundlage internationaler Garantien des Arbeitskampfs als Menschenrecht (ILO, UN, Europarat) wurden die Konfliktlagen in verschiedenen Ländern dargestellt, eine Abgrenzung der Unternehmen der "Daseinsvorsorge" in allen beteiligten Ländern vorgenommen und dort praktizierte Möglichkeiten zur Begrenzung von Streikaktivitäten klassifiziert. Ziel war es, tatsächlich angewendete Schranken und die für ihre Wirkung jeweils maßgeblichen Rechtsbedingungen so aufzubereiten, dass Länder, die über eine Regulierung diskutieren wollen, das rechtsvergleichende Material zur Verfügung haben.Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden in folgender Monographie veröffentlicht:
- M. Mironi/ M. Schlachter: Regulating strikes in essential services – a comparative „law in action“ perspective, Wolters Kluwer 2018.