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Untersuchung des arbeitsrechtlichen Hinweisgeberschutzes in neuem Drittmittelprojekt

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, kurz „Hinweisgeberschutz-RL“ soll bis Ende 2021 vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Sie soll dazu dienen, den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern zu verbessern und Schutzstandards zu vereinheitlichen. Für die Schaffung eines praxistauglichen Schutzes ist dabei vor allem das Arbeitsrecht gefordert. Aus diesem Grund wird das IAAEU im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Drittmittelprojektes der Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung den Umsetzungsbedarf der Richtlinie im deutschen Recht untersuchen. Der Fokus der Untersuchung liegt zum einen darauf, wie bei der Richtlinienumsetzung vorgegangen werden kann, um einen Hinweisgeberschutz im Regelungssystem des deutschen Arbeitsrechts zu verankern. Einen zweiten Schwerpunkt bildet in diesem Rahmen die Frage der Vereinbarkeit eines arbeitsrechtlichen Whistleblowerschutzes mit den Normen des Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzrechts. Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird mit einer Summe von 40.000 Euro gefördert.