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Teilnahme am Arbeitsrechtlichen Moot Court des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt

Der arbeitsrechtliche Moot-Court findet alle zwei Jahre beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt statt und wurde am 16. Januar 2020 in Erfurt zum achten Mal ausgetragen. Der Moot-Court ist ein Wettbewerb, bei dem Studenten der Rechtswissenschaft im Rahmen einer Prozesssimulation auf der Grundlage eines vorgegebenen fiktiven Sachverhalts die Rolle der Vertreter der jeweiligen Prozessparteien übernehmen und ihren Rechtsstandpunkt argumentativ vertreten und gegen kritische Nachfragen der Richter verteidigen müssen. Die Verhandlung erfolgt beim arbeitsrechtlichen Moot-Court vor „Kammern“, die in der Vorrunde und im Halbfinale aus drei, im Finale aus fünf Richtern des Bundesarbeitsgerichts bestehen. Ziel des Moot-Courts ist es, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen. Er ist damit Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studenten der Rechtswissenschaft.
Die Teilnehmerzahl ist auf 32 Teams beschränkt. Diese können von allen arbeitsrechtlichen Lehrstühlen in Deutschland angemeldet werden. Nach der Anmeldung wird der zu bearbeitende Sachverhalt an die Teams versandt und die Parteirolle (Kläger oder Beklagter) zugewiesen. Dann gilt es einen Schriftsatz zu entwerfen in dem der (vorgegebene) Prozessantrag der jeweiligen Partei begründet wird. Alle Teams, die einen Schriftsatz eingereicht haben, werden dann zu der mündlichen Verhandlung nach Erfurt eingeladen, und treten dort in einer Vorrunde in vier Gruppen mit jeweils acht Teams in Zweierpaarungen gegeneinander an. Gegenstand des Falles waren in diesem Jahr Fragen um die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung und einen etwaigen Wiedereinstellungsanspruch, wenn die die Kündigung begründenden Verdachtsmomente nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entkräftet werden.

Foto von links nach rechts: Prof. Dr. Monika Schlachter, Jana Hagenmüller, Laura Christen, Thomas Lehnart und Alexander Schneider
Das Team des IAAEU, bestehend aus Laura Christen, Jana Hagenmüller und Verena Moll, wurde während der kompletten Vorbereitungszeit sowie vor Ort durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des IAAEU unterstützt. Zuerst wurde ein Schriftsatz erarbeitet, der bis Anfang Dezember beim BAG eingereicht werden musste. Im Anschluss ging es darum, sich auf die Verhandlungsmodulation vorzubereiten. Um so viel Praxis wie möglich zu erlangen, wurde zuerst eine Probeverhandlung mit dem Team des Lehrstuhls Raab in den Räumen des IAAEUs durchgeführt. In der Woche vor dem eigentlichen Moot-Court fand eine „Generalprobe“ vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz statt, wo die beiden Teams gegeneinander antraten und sich mit den Fragen des Gerichtes auseinandersetzen durften. Am 16.01.2020 fand der Moot Court nach erfolgreicher Vorbereitung in Erfurt statt. Das Team des IAAEU konnte von sich überzeugen und bekam im Anschluss der Verhandlung Lob des vorsitzenden Richters. Sowohl der Schriftsatz als auch das Auftreten vor Gericht beeindruckte die durchführenden Richter. Leider gelang ein Weiterkommen nicht, da sie in einem knappen Rennen mit den letztlichen Gewinnern des Moot Courts ausgeschieden sind.
Teilnahme am Arbeitsrechtlichen Moot Court des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt