Vor zwei Wochen fand zum ersten Mal die IAAEU Summer School für Nachwuchswissenschaftler im europäischen Arbeitsrecht an der Universität Trier statt. Diese Veranstaltung brachte Studierende, Doktoranden und Postdoktoranden aus der gesamten EU zusammen, die sich für arbeitsrechtliche Themen interessieren, um Fragen zur Plattformarbeit im europäischen Arbeitsrecht zu diskutieren und eigene Ideen zu entwickeln.
Am zweiten Tag hielt Robert Räuchle vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Vortrag über die Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie in nationales Recht. Er erörterte die Richtlinie im Hinblick auf Zuständigkeiten, Zeitpläne und den Wortlaut. Anschließend wurden die Erkenntnisse aus dem Vortrag in die Gruppenarbeit vom Vortag einfließen lassen.
Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die zentralen Herausforderungen bei der Umsetzung der Plattformarbeitsrichtlinie. In einem nächsten Schritt entwarfen die Gruppen eine kurze Musterbestimmung zur Umsetzung der gesetzlichen Vermutung eines Arbeitsverhältnisses gemäß der Richtlinie.
Die enge Verknüpfung von Vorträgen und praktischer Gruppenarbeit ermöglichte es, die Richtlinie detailliert zu analysieren und ihre Komplexität innerhalb der EU zu verstehen.