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Rückblick auf die Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“

Am 03. September 2025 fand am IAAEU in Trier, die Tagung Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie statt. Praxis und Wissenschaft haben einen Tag lang über die Folgen der Jahrhundertescheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 Abs. 1 GG diskutiert.

Prof. Daniel Ulber vom IAAEU und Matthias Hambach, Präsident des LAG Rheinland-Pfalz eröffneten die Tagung “Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie”.

Im Zentrum der ersten Vorträge standen die Grundrechtsbindung der Tarifparteien sowie die Folgen der Entscheidung für das arbeitsgerichtliche Verfahren:

Prof. Dr. Wolfgang Däubler (Universität Bremen, a.D.) referierte zu den Fragen der Grundrechtsbindung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bei der Tarifnormsetzung und den Folgen der Entscheidung für die gerichtliche Kontrolle von Tarifverträgen.

Dr. Bertram Zwanziger (Vorsitzender Richter a.D., BAG) analysierte die prozessualen Konsequenzen der Nachtarbeitsentscheidung für das arbeitsgerichtliche Verfahren. Es zeigt sich die Fülle an prozessualen und praktischen Folgeproblemen, die das BVerfG in seiner Entscheidung teils offen lässt, teils gar nicht aufgreift. Zwanziger plädierte u.a. dafür im Blick zu behalten, dass nach wie vor Tarifverträge auch willkürliche Differenzierungen enthalten können, auch wenn das BVerfG den verfassungsrechtlichen Schutz eher eingeschränkt habe. In diesen Fällen sei aber die Aussetzung („primäre Korrekturkompetenz“) zur Korrektur durch die TV-Parteien grds. nur durch das BAG vorzunehmen.

Beide Referate wurden intensiv diskutiert und insbesondere über die Frage diskutiert, wie die Anforderungen der Entscheidung in der gerichtlichen Praxis umgesetzt werden können.

Der zweite Teil der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“ widmete sich dem unionsrechtlichen Diskriminierungsschutz und den Perspektiven der Sozialpartner.

Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter (Universität Trier, a.D.) stellte dar, wie die Entscheidung des BVerfG im Lichte des europäischen Rechtsrahmens zu bewerten ist. Sie stellt heraus, dass die Entscheidung im Bereich der unionsrechtlichen Diskriminierungsverbote nicht angewandt werden kann, weil dies mit den Kontrollmaßstäben des EuGH inkompatibel wäre. Sie arbeitete aber heraus, dass eine Koexistenz dieser Kontrollmaßstäbe möglich sei.

Anschließend wurde die Entscheidung durch die Sozialpartner bewertet: Prof. Dr. Nadine Brandl (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)-Bundesverwaltung) und Roland Wolf (BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) verdeutlichten die praktischen Auswirkungen auf die Tarifpraxis aus Sicht von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Übereinstimmend wurde positiv gesehen, dass das BVerfG die Tarifautonomie schützen wolle. Kritisch wurde teilweise das „Wording“ der Entscheidung gesehen. Kontrovers war die Einschätzung zur Kontrolldichte und insbesondere zur Anwendbarkeit der Entscheidung im Bereich unionsrechtlich determinierter Diskriminierungsverbote.

Das Schlusswort sprach Prof. Dr. Daniel Ulber (IAAEU), der zentrale Diskussionslinien zusammenführte und die Bedeutung des Themas für Wissenschaft und Praxis betonte.

Vielen Dank an alle Teilnehmenden und Referenten, die den Weg nach Trier gefunden haben und zum Austausch beigetragen haben.
Impressionen der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“
Impressionen der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“
Impressionen der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“
Impressionen der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“
Impressionen der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“
Impressionen der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“
Impressionen der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“
Impressionen der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“
Impressionen der Tagung „Diskriminierungsschutz und Tarifautonomie“