Was passiert eigentlich, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen eines Corona-Lockdown vorübergehend nicht beschäftigen kann? Kann der Arbeitnehmer dennoch vom Arbeitgeber seinen Lohn verlangen? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil beantwortet. Thomas Klein und Georg Kuhs haben dieses klausurrelevante Urteil unter die Lupe genommen und stellen es euch in der 5. Folge des Podcasts vor.