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Neues DFG-Forschungsprojekt zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im April die Förderung eines deutsch-österreichischen Forschungsprojekts im D-A-CH Lead Agency-Verfahren zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“ bewilligt. Das Projekt wird von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein (beide IAAEU) in Kooperation mit Dr. Karin Lukas vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Wien durchgeführt.
Im Rahmen des Projekts soll die Situation von Solo-Selbständigen in den Blick genommen werden, die aufgrund ihrer schwachen Verhandlungsposition nicht in der Lage sind, mit ihren Vertragspartnern angemessene Vertragsbedingungen auszuhandeln, um sich vor einer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu schützen und einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Zu diesem Zweck werden internationale und europäische Menschenrechtsrechtsstandards in Bezug auf die Rechte von Solo-Selbständigen und deren Umsetzung im österreichischen und deutschen Recht analysiert und mögliche Spannungen zwischen den internationalen Verpflichtungen und dem EU-Recht beleuchtet. Dabei verfolgt das Forschungsprojekt im Einzelnen folgende Ziele: Ermittlung der internationalen und europäischen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zum Schutz von Solo-Selbständigen und möglicher Ansätze zur Verhinderung der Ausbeutung von Solo-Selbständigen Analyse der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Solo-Selbständigen auf nationaler Ebene in Österreich und Deutschland Bewertung der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Lichte des Rechts der Europäischen Union Entwicklung gezielter rechtlicher Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen im Einklang mit den internationalen Menschenrechten und dem EU-Recht Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt und startet voraussichtlich Anfang 2023.