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IAAEU-Trialog "Der Koalitionsvertrag im Lichte der Mindestlohnrichtlinie"

Am 10. Juni fand der erste IAAEU-Trialog mit unserem Gast Prof. Dr. Thomas Klein zum Thema "Mindestlohngestaltung zwischen Brüssel und Berlin: Der Koalitionsvertrag im Lichte der Mindestlohnrichtlinie" statt.

In Zukunft werden am IAAEU in loser Reihenfolge immer wieder Vorträge zu aktuellen politischen Vorhaben zum Arbeitsrecht und den Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union stattfinden.

Die EU-Mindestlohnrichtlinie (EU-RL 2022/2041) wird derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt. Anlass dafür war eine Nichtigkeitsklage Dänemarks Anfang 2023. Die dänische Regierung befürchtet, dass die nationalen Systeme zur Lohnfindung durch die Regelung möglicherweise untergraben werden könnten. Auch der Generalanwalt Emiliou hat sich dieser Ansicht angeschlossen, weswegen die Richtlinie nun vor dem Aus stehen könnte.

Prof. Dr. Thomas Klein nahm insbesondere zur Umsetzung der Richtlinie und den Problemen der Mindestlohnfindung in Deutschland Stellung. Besonders auffällig sei, dass das Prozedere der deutschen Mindestlohnkommission nicht auf Augenhöhe erfolgt, weil den Gewerkschaften dabei kein Druckmittel zur Verfügung steht. Zudem weise die nationale Umsetzung der Richtlinie erhebliche Defizite auf, deren Behebung durch den aktuellen Koalitionsvertrag nicht in Aussicht stehe.

Prof. Dr. Thomas Klein spricht sich daher für eine umfassende Reform der deutschen Mindestlohnfindung aus. Während der Diskussion wurden weitere interessante Aspekte geteilt und diskutiert, zum Beispiel zu der Frage, wie eine größere Einflussnahme der Gewerkschaften auf die Mindestlohnsetzung ausgestaltet werden könnte.
Der erste IAAEU-Trialog mit Prof. Dr. Thomas Klein
Der erste IAAEU-Trialog mit Prof. Dr. Thomas Klein
Der erste IAAEU-Trialog mit Prof. Dr. Thomas Klein
Der erste IAAEU-Trialog mit Prof. Dr. Thomas Klein